Recht interessant

Anspruch auf bezahlte Raucherpausen?

von Martin Vogel

Nein - sagt das LAG Nürnberg in seinem Urteil vom 5.8.15, Az. 2 Sa 132/15. Auch die bisherige Vergütungsfortzahlung während Raucherpausen begründet keine betriebliche Übung.

Hat der Arbeitgeber während sog. Raucherpausen, für die die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht nicht.

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