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Klageverzicht in Aufhebungsvertrag nach Kündigungsdrohung?

von admin

Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 12.3.15 mit der Wirksamkeit einer Klageverzichtsklausel in einem Aufhebungsvertrag befaßt, der zur Vermeidung einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung geschlossen wurde und dazu festgestellt:
Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte (aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 11/15).

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