Recht interessant

Tarifvertrag kraft Arbeitsvertrag auch nach Betriebsübergang?

von Martin Vogel

Sind Betriebserwerber an eine arbeitsvertragliche, dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag gebunden?

Diese Frage stellte sich das Bundesarbeitsgericht und hat die Frage dem EuGH, also dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (s. BAG PM 33/15 v. 17.6.1)

§ 613 a Abs. 1, Satz 1 BGB sagt folgendes: 
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Nach nationalem Recht ist der Betriebserwerber daran weiterhin so gebunden, als hätte er diese vertragliche Abrede selbst mit dem Arbeitnehmer getroffen. Ob das gegen Unionsrecht verstößt, will nun das BAG vom EuGH wissen.

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