Abwicklungsvertrag

Mit einem Abwicklungsvertrag regeln die Arbeitsvertragsparteien - wie der Name schon sagt - die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung desselben. Regelmäßig geht dem Abwicklungsvertrag die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsvertrages voraus. Die Beendigung des Arbeitsvertrags durch die Arbeitgeberkündigung bleibt durch den Abwicklungsvertrag unberührt. Vielmehr regeln die Arbeitsvertragsparteien mit dem Abwicklungsvertrag dann die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Praktisch kommt der Abwicklungsvertrag häufig als Prozeßvergleich vor, nämlich als (ggf. Abfindungs-) Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.