Weitere Rechtsgebiete

Seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit 1998 wurden an mich Fälle aus dem Verkehrsrecht und auch aus dem Erbrecht herangetragen. Dies sind somit Rechtsgebiete, für die steigender Beratungsbedarf bestand und mit denen ich mich auch aktuell und regelmäßig beschäftige. So entwickelten sich zwei weitere interessante Kanzleischwerpunkte, wobei ich im Erbrecht keine erbschaftssteuerlichen oder unternehmensnachfolgerechtlichen Problemstellungen bearbeite.

Erbrecht

Ein Sprichwort sagt: "Wenn die Deutschen erben, verlieren sie den Verstand". So mancher muß feststellen, dass sich etwa Verwandte merkwürdig verändern, "wenn es was zu erben gibt".

Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr ist jeder beteiligt, und Unfälle können überall passieren. Hat es "gekracht", sollte man sich besser sofort anwaltliche Beratung einholen oder sich im Schadenfall vertreten lassen. Ist die gegnerische Versicherung zum Schadensersatz verpflichtet, trägt sie auch die Anwaltsgebühren.