Aufhebungsvertrag

Mit dem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden und in diesem Zusammenhang Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Der Aufhebungsvertrag ist somit die einverständliche, vertragliche Beendigungsalternative zur Kündigung, die lediglich eine einseitige Erklärung ist. Wie die Kündigung muss auch der Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsvertrages der Schriftform genügen. Vor allem aber will der Aufhebungsvertrag wegen seiner sozialversicherungsrechtlichen Folgen gut überlegt sein, denn er kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge haben.