Scheidung

Scheidung - streitig, einvernehmlich oder "online"?

Scheidung kommt in den besten Familien vor. Eine Menge Geld und Nerven spart man, wenn man sich über die finanziellen Dinge und etwa die Kinderbetreuung einigen kann und das Scheidungsverfahren unstreitig, also einvernehmlich führt. Dann muss das Gericht nur über die Ehesache, also die Ehescheidung, und idR. über den sog. Versorgungsausgleich entscheiden. Letzterer betrifft den von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Ausgleich sämtlicher ehezeitlich erworbenen Anrechte auf Altersversorgung.

Der sog. Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt, wenn die Eheleute über drei Jahre verheiratet waren und den Versorgungsausgleich auch nicht via Notarvertrag ausgeschlossen haben.

Grundsätzlich müssen sich in Ehesachen vor dem Familiengericht die Eheleute im Scheidungsverfahren von Rechtsanwälten vertreten lassen und sollten dies auch tun. Denn es dient im Verfahren dem Schutz jedes beteiligten Ehegatten, dass ein Anwalt die gerichtliche Korrespondenz führt und für Fragen und Beratung zur Seite steht. Dies gilt grundsätzlich auch für das einverständliche Scheidungsverfahren.

Im einverständlichen Scheidungsverfahren gibt es jedoch eine Ausnahme dahin, dass der Ehegatte, der dem Scheidungsantrag des anderen nur zustimmen und keine eigenen Anträge stellen will, selbst keinen Anwalt beauftragen muss. Umgangssprachlich heißt das dann etwa: "Scheidung mit nur einem Anwalt".

Die Eheleute, welche dies avisieren, sollten aber wissen, dass der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren berufsrechtlich nur einen Ehegatten vertreten kann, der andere - anwaltlich nicht vertretene - Ehegatte muss die Korrespondenz mit dem Familiengericht dann allein führen und hat im Scheidungstermin vor dem Familiengericht auch keinen Anwalt zur Seite.

Für die meisten Scheidungsmandanten wird es am angenehmsten sein, in einem persönlichen Beratungstermin alle Fragen stellen und alle Probleme klären zu können. Dafür stehe ich zur Vereinbarung eines Termins in meiner Kanzlei (Tel. 0341- 4 78 28 76) gern bereit.