Kosten

Für die erste Beratung kalkuliere ich regelmäßig zunächst ½ Stunde mit einem Honorar von 50 EUR zzgl. 19% USt., also 59,50 EUR.

Die Anwaltsgebühren sind seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich in den überwiegenden Fällen nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Der Gegenstand wird durch den Auftrag des Mandanten an den Rechtsanwalt bestimmt.

Mandant und Rechtsanwalt können aber auch eine hiervon abweichende individuelle Honorarvereinbarung treffen.

Ist eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig, trägt diese die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, sofern Ihr konkreter Fall nach den Versicherungsbedingungen als Versicherungsfall einzustufen ist.

Bei geringem Einkommen hat der Rechtsuchende die Möglichkeit, bei den Amtsgerichten einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Stellt das Amtsgericht diesen Beratungsschein aus, kann sich damit der Rechtsuchende an einen Anwalt seiner Wahl wenden.

Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, wird der Anwalt für den Mandanten mit geringem Einkommen unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen.