Allgemein

Im Familienrecht sind die Rechtsverhältnisse der Ehe und Lebenspartnerschaft, Verwandschaft, rechtliche Betreuung, Vormund- und Pflegschaft geregelt. Für den Familienrechtsanwalt praktisch besonders bedeutsam sind Meinungsverschiedenheiten bei Scheidung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Konflikte bei der Ausübung des Umgangs und der Sorge bei gemeinsamen Kindern, sowie Unterhaltsstreitigkeiten.

An dieser Stelle möchte ich aufgrund der Nachfragen auf das Thema einvernehmliche Scheidung (auch "einverständliche Scheidung") und "Onlinescheidung" eingehen. Im Wesentlichen gelten die Regeln zur Scheidung auch für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.