Onlinescheidung

Eine Scheidung im Internet (sog. "Online-Scheidung") ist nicht möglich. Immer muss ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden, und es gibt vor jeder Scheidung einen Scheidungstermin vor dem Familiengericht, in dem beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen.

Die sog. "Scheidung online" meint daher nur, dass die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt "online", also etwa via Internet, Email und Telefon geführt wird. Man spart sich also den Weg und die Zeit für den Termin beim Anwalt. Die Kosten sind dieselben. Faktisch meint daher der Werbeslogan:

"Scheidung online spart Zeit, Geld und Nerven"

nur, dass man nicht zum Anwalt in die Kanzlei fahren muss. Auch dafür stehe ich gern bereit. Dann übermitteln Sie mir via Telefon bzw. Fax, per Email oder postalisch die nötigen Informationen und Unterlagen.