Seit Gründung meiner eigenen Kanzlei 1999 bin ich durchgehend im Arbeitsrecht tätig, fast ausschließlich im sog. individuellen Arbeitsrecht, also dem Recht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hierzu gehören etwa Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Arbeitsvergütung, zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses, zum Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung, das Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Elternzeit und vieles andere mehr.
Von den Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterscheiden ist das kollektive Arbeitsrecht, also etwa das Recht der Tarifparteien, der Betriebsräte, aber auch das Recht des Arbeitskampfes (Streikrecht, ect.). Dieses sogenannte kollektive Arbeitsrecht mit seinen Ausprägungen gehört nicht zu meinem Tätigkeitsschwerpunkten, das ist auch ein Grund, weshalb ich mich nicht als sog. Fachanwalt für Arbeitsrecht bewerbe. Mein Interesse gilt dem Kündigungsschutzrecht, dem Recht des Arbeitsvertrages und der Arbeitsvergütung. Dort habe ich auch in einer Vielzahl von Fällen meine langjährigen Erfahrungen gesammelt - in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht.