Unfallschadensrecht

Seit 1999 beschäftige ich mich mit dem Verkehrsrecht und konnte in vielen Verfahren gute Ergebnisse für meine Mandanten erzielen. Faktisch kann jeder schnell betroffen sein, etwa von einem Verkehrsunfall oder auch von einem Bußgeldbescheid. Ist man für einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (z. B. Schleudertrauma) verantwortlich, sieht man sich schnell als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Daher war ich seit Anbeginn meiner selbständigen Tätigkeit für meine Mandanten auch immer auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig: Zu nennen sind hier schadensrechtliche Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung nach Verkehrsunfällen sowie die Betreuung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren, welche häufig mit der zivilrechtlichen Unfallregulierung als parallele Verfahren einhergehen und von deren Ausgang auch die zivilrechtliche Schadenregulierung etwa mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abhängt.

Eng verzahnt mit dem Verkehrsrecht ist das Schadensrecht, zu dem der Verkehrsunfallschaden als Unfallschaden gehört. Hierunter gehört insbesondere der Haftpflichtschaden. So sind etwa Unfallschäden im Straßenverkehr oder nach Verletzungen bei Glätte aufgrund ungeräumter bzw. ungestreuter Wege oder fehlender Hinweise, sowie auch die Tierhalterhaftung, rechtssystematisch einander sehr ähnlich.