"Ohne Arbeit kein Lohn" - meistens ist es nicht so einfach. Häufig gilt dieser Grundsatz nämlich nicht. Zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers befindet. Das passiert relativ schnell, oftmals nach einer Kündigung.
- "Gutes Geld für gute Arbeit" - gilt das auch für Leiharbeitnehmer? Was ist mit dem sogenannten "Equal Pay", der "gleichen Bezahlung"?
- Wie schnell muss Arbeitsvergütung geltend gemacht werden?
- Was ist mit den Überstunden?
Die Fragen ließen sich fortführen. Und häufig werden die Fragen vom Arbeitsvertrag nicht beantwortet. Dann helfe ich gern weiter.